Energie in der Europäischen Union: Das Fit for 55-Paket auf der Zielgeraden
Die europäischen Co-Gesetzgeber haben sich auf zentrale Elemente des Fit for 55-Pakets geeinigt. Mit dessen Vorlage gab die EU-Kommission im Sommer 2021 den Startschuss für die konkrete Umsetzung der Ziele des European Green Deal. Durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine wurden die Ambitionen des Pakets nochmals angehoben. So führten die veränderten Rahmenbedingungen einerseits zu einer Verschiebung der Prioritäten von Klimaschutz in Richtung der Gewährleistung einer sicheren und bezahlbaren Energieversorgung. Gleichzeitig werden gerade der beschleunigte Ausbau der erneuerbaren Energien (EE) sowie zusätzliche Anstrengungen im Bereich Energieeffizienz als zentrale Elemente zur Verringerung der Abhängigkeit von Energieimporten sowie der Senkung der Energiepreise identifiziert. Hierzu legte die EU-Kommission im Mai 2022 das REPowerEU-Paket vor, welches gleichzeitig Vorschläge zur Erhöhung des Ambitionsniveaus des Fit for 55-Pakets beinhaltete.
Nächste Schritte
Die Vorgaben aus den Richtlinien müssen von den EU-Mitgliedstaaten nun in nationales Recht überführt werden. Gleichzeitig muss die EU-Kommission Details zur Implementierung festlegen. Die Mitgliedstaaten haben dafür 1,5 Jahre nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt Zeit. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Bundesregierung die Implementierungen u. a. im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz und Energieeffizienz-Gesetz schneller umsetzen wird.