Das Gas- und Wasserstoffpaket der Europäischen Union
Anpassung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie
Schwerpunkt der Kommissionsvorschläge zur Überarbeitung der Gasbinnenmarkt-Richtlinie sind die Integration von erneuerbarem und CO2-armem Wasserstoff in den europäischen Rechtsrahmen für den Gasbinnenmarkt sowie Vorgaben für die Regulierung, Finanzierung und Entflechtung von H2-Netzen.
Der Vorschlag zur Überarbeitung der Gasbinnenmarkt-Verordnung enthält auch Vorschläge zur Änderung der Gasversorgungssicherheits-Verordnung (Gas-SoS-VO). Damit will die EU-Kommission das Konzept der Versorgungssicherheit zur Resilienz weiterentwickeln. Mit der Entwurfsvorlage einer überarbeiteten Gebäudeenergieeffizienz-Richtline soll auch der europäische Rechtsrahmen den Pfad hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand 2050 einschlagen.
Verordnung zur Minderung der Methanemissionen im Energiesektor
Mit der vorgeschlagenen Verordnung soll eine Reduzierung der Methanemissionen in der Energiewirtschaft (Öl, fossiles Gas und Kohle) erreicht werden. Hierzu werden insbesondere Vorgaben zur Berichterstattung über Methanemissionen sowie dezidierte Maßnahmen zu ihrer Behebung für die Unternehmen der Energiewirtschaft auf allen Wertschöpfungsstufen – Produktion/Förderung, Transport, Verteilung und Speicherung – gemacht. Damit ist die Energiewirtschaft der erste der in der EU-Methanstrategie adressierten Sektoren, für die ein europäischer Rechtsrahmen festgelegt wird. Für die Landwirtschaft und die Abfallwirtschaft, die zusammen rund 80 % aller vom Menschen verursachten Methanemissionen in der EU ausmachen, hat die Kommission bisher noch keine Vorschläge angekündigt.
Ausblick
Die russische Invasion in die Ukraine im Frühjahr 2022 macht einerseits deutlich, wie wichtig ein zukunftsfähiger Regelungsrahmen für den Gas- und Wasserstoffsektor ist. Ein rascher Hochlauf der H2-Wirtschaft trägt nicht nur dazu bei, die EU-Klimaziele zu erreichen, sondern kann auch der Diversifizierung der Lieferquellen der EU und ihrer Mitgliedstaaten dienen. Es wird damit jedoch gerechnet, dass die Trilog-Verhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission zum Gesetzespaket erst im kommenden Jahr begonnen und die Gesetzgebungsverfahren voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2023 abgeschlossen sein werden.