Energie in der EU: Umsetzung des Green Deal und Anhebung der EU-Klimaziele
In der Mitteilung „The European Green Deal“ kündigte die Europäische Kommission am 11. Dezember 2019 über 50 Einzelmaßnahmen in allen Sektoren an, darunter im Energie-, Industrie-, Verkehrs-, Wasser- und Landwirtschaftsbereich. Als im Frühjahr 2020 die Bekämpfung der COVID-19-Pandemie in den Mittelpunkt der Arbeit der EU-Institutionen rückte, wurden Rufe aus einigen Mitgliedstaaten laut, den Green Deal der Europäischen Union zurückzustellen oder abzumildern. Es setzte sich jedoch die Auffassung durch, dass der schwere Einbruch der Wirtschaft und die Notwendigkeit von Programmen zu ihrer Wiederbelebung eine Gelegenheit darstelle, aus Sicht des Klimaschutzes notwendige Strukturumbrüche in die Wege zu leiten.
Schon am 27. Mai 2020 veröffentlichte die EU-Kommission ein eng mit dem Green Deal verknüpftes Paket zum wirtschaftlichen Wiederaufbau nach der Pandemie (sog. Green Recovery). Es sieht insgesamt Mittel in Höhe von 750 Mrd. € vor. Ein Großteil davon (672,5 Mrd. €) soll in den kommenden Jahren im Rahmen der Aufbau- und Resilienzfazilität in Form von Darlehen und Zuschüssen direkt an die EU-Mitgliedstaaten ausgezahlt werden, die wiederum 37 % dieser Mittel für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen verwenden müssen. Zusätzlich wurden die Mittel des Fonds für einen gerechten Übergang (Just Transition Fund) durch das europäische Wiederaufbaupaket um 10 Mrd. € auf insgesamt 17,5 Mrd. € aufgestockt.
Am 11. Dezember 2020 einigte sich der Europäische Rat auf die Anhebung des Treibhausgasreduktionsziels für 2030 gegenüber dem Niveau von 1990 von bislang 40 % auf mindestens 55 % netto – unter Berücksichtigung des Potenzials natürlicher CO2-Senken, wie Wäldern. Das neue Klimaziel für 2030 soll – wie auch das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 – ein EU-weites Ziel sein und nicht nur für die einzelnen Mitgliedstaaten gelten. Am 21. April 2021 konnte nach vorangegangenen Trilogverhandlungen zwischen dem Parlament und dem Rat der EU eine Einigung zum Klimagesetz erzielt werden. Kernelement des Gesetzes sind die Verankerung des Ziels der Klimaneutralität bis 2050 sowie eines ambitionierteren Klimaziels für 2030 im EU-Recht.
Auch außerhalb des EU-Haushalts und der daraus abgeleiteten Unterstützungsmaßnahmen für die EU-Mitgliedstaaten wird der Green Deal immer mehr zum zentralen Bezugspunkt für die Politik der EU. Zum einen betrifft das Aktivitäten, die bereits durch die vorherige EU-Kommission aufgegriffen, aber nicht zu Ende geführt wurden. Zum anderen trifft der Green Deal auf Gesetzgebungsverfahren, die aus anderen Gründen anstehen, wie etwa die Reform der Vorschriften für den Gasbinnenmarkt.
Fazit
Im Jahr 2020 standen als Legislativakte neben dem Klimagesetz vor allem die rechtlichen Grundlagen für die Green Recovery der Wirtschaft an. Ansonsten legte die Kommission rechtlich nicht bindende Konsultationen, Folgenabschätzungen und Strategien, wie eine neue Industriestrategie und eine Wasserstoffstrategie, in großer Zahl vor. Ob sie dieses hohe Tempo auch dann halten kann, wenn die dazugehörigen Legislativakte anstehen, wird sich 2021 zeigen.