Energie in der Europäischen Union: Einführung eines europäischen CO₂-Grenzausgleichsmechanismus – Stand der Umsetzung

– Die Europäische Union (EU) hat zum 1. Oktober 2023 einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) eingeführt. Der CBAM ist eng mit dem EU-Emissionshandel für die Industrie und Energiewirtschaft (EU-ETS I) verknüpft und zielt darauf ab, Carbon Leakage – also die Verlagerung emissionsintensiver Produktionsprozesse in Drittstaaten mit weniger strikten Klimaschutzvorgaben – zu verhindern.
– Die Einführungsphase endet am 31. Dezember 2025. Die Regelphase beginnt ab dem 1. Januar 2026. Danach dürfen CBAM-Waren nur noch von autorisierten CBAM-Anmeldern eingeführt werden und die freie Zuteilung im EU-ETS I wird reduziert.
– Der Mechanismus ist mit einem hohen Maß an Bürokratie verbunden. Im Jahr 2025 müssen noch viele Umsetzungsrechtsakte verabschiedet werden, bevor die Regelphase beginnen kann und beim Import von CBAM-Waren Ausgleichszahlungen fällig werden.

Der europäische CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) soll gleiche Wettbewerbsbedingungen für europäische Unternehmen und Importeure aus Drittstaaten schaffen und damit Carbon Leakage verhindern. Er betrifft zunächst sechs emissionsintensive Sektoren – darunter Stahl, Zement und Aluminium – und erfasst sogenannte eingebettete Emissionen. Ab 2026 müssen Importeure von CBAM-Waren CO₂-Zertifikate erwerben und abgeben, deren Menge sich nach dem EU-ETS-Preis richtet.

Gleichzeitig wird die kostenlose Zuteilung von Zertifikaten im EU-Emissionshandel schrittweise reduziert. Bis 2034 soll sie vollständig entfallen. In der Übergangsphase bleibt der bürokratische Aufwand hoch. Zahlreiche technische und administrative Detailfragen – etwa zur Anrechnung bestehender CO₂-Preise in Drittländern oder zur De-minimis-Regelung – sind noch offen. In Deutschland regelt die TEHG-Novelle von März 2025 die nationale Umsetzung.

International stößt der CBAM auf gemischte Reaktionen: Während Länder wie Norwegen und das Vereinigte Königreich eigene Mechanismen einführen, äußern andere Staaten – darunter China – Kritik und handelspolitische Bedenken. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, fordern Unternehmen praktikable Exportregelungen und Vereinfachungen, etwa bei der Zertifikatepflicht oder für kleinere Importmengen. Erste Anpassungsvorschläge hat die EU-Kommission im Rahmen eines Omnibus-Pakets vorgelegt, das nun im EU-Gesetzgebungsverfahren behandelt wird.

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