
Energie in Deutschland: Einführung eines Kapazitätsmechanismus in Deutschland
– In den kommenden Jahren besteht in Deutschland Bedarf an gesicherter, wetterunabhängiger Kraftwerkskapazität. Da ein ausreichender Zubau ohne Anreize unwahrscheinlich ist, soll bis 2028 ein Kapazitätsmarkt eingeführt werden.
– Dafür stehen verschiedene Ausgestaltungsvarianten zur Verfügung. Im Sommer 2024 sprach sich die vorherige Bundesregierung für einen hybriden Markt mit zentralen und dezentralen Elementen aus.
– Der Mechanismus gilt grundsätzlich als geeignet, geriet jedoch wegen seiner Komplexität in die Kritik. Aufgrund des Regierungswechsels ist seine Einführung ungewiss – ebenso die konkrete Ausgestaltung.
Um die Versorgungssicherheit in den kommenden Jahren zu gewährleisten, plant Deutschland die Einführung eines Kapazitätsmechanismus. Der bestehende Energy-Only-Markt wird durch ein neues Modell ergänzt, das gezielt Investitionen in wetterunabhängige Kraftwerkskapazitäten anreizen soll.
Das Konzept eines kombinierten Kapazitätsmarkts (KKM) sieht zwei Segmente vor: ein zentrales Ausschreibungssystem für neue, kapitalintensive Anlagen mit langfristiger Vergütung sowie ein dezentraler Zertifikatehandel für Bestandsanlagen und Flexibilitäten. Beide Segmente sollen miteinander verzahnt sein; der Staat übernimmt koordinierende Funktionen, etwa bei der Bedarfsplanung und Zertifikatsverteilung.
In der politischen und fachlichen Diskussion stehen derzeit Fragen zur Komplexität des Modells, zur Rolle staatlicher Akteure im Zertifikatemarkt sowie zur Kompatibilität beider Marktsegmente. Auch europarechtliche Aspekte – insbesondere im Hinblick auf beihilferechtliche Genehmigungen – sind Teil der laufenden Prüfung.
Internationale Erfahrungen mit unterschiedlichen Marktdesigns werden in die Ausgestaltung einbezogen. Ziel ist eine rechtzeitige Einführung des Mechanismus bis 2028, um den erwarteten Bedarf an gesicherter Leistung angemessen abdecken zu können.

